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07.04.2021 - Peer Leithold (E-Mail schreiben an Peer Leithold)

Die Einschränkungen der N-Düngung in Roten Gebieten

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Kritik an der Düngeverordnung

Beginnen möchte ich mit einigen Grundsätzen. Die Düngeverordnung, die 2017 beschlossen und 2020 überarbeitet, also verschärft wurde, ist nun voll wirksam und stellt alle landwirtschaftlichen Betriebe vor große Probleme.

Zuallererst müllt diese Verordnung uns zu mit neuen Nachweispflichten, erlegt uns Kontrollen auf und erhöht den bürokratischen Aufwand der Betriebsführung. Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie viel Zeit Sie in den letzten Jahren damit unproduktiv verbracht haben? Was wäre, wenn Sie diese Zeit in die Bonitur Ihrer Bestände und die Optimierung der N-Düngung gesteckt hätten?

Zweitens ist die Verordnung naturwissenschaftlich, also agronomisch gesehen, ein fachlicher Blödsinn. Jeder gut ausgebildete Agronom weiß, dass das Einziehen von festen Richtwerten und fixer Düngebedarfswerte nicht der Natur entspricht. Wenn es wirklich der Wunsch der uns Regierenden wäre, die teilweise zu hohen N-Überschüsse zu reduzieren, würde man einzig und allein auf die Einhaltung standortspezifischer N-Bilanzen drängen und in die Weiterbildung der Landwirte bzw. Ausbildung des Nachwuchses investieren. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass das Düngen am Optimum langfristig zu geringen N-Bilanzen und optimaler ökonomischer Ergebnisse führt.  

Die Düngeverordnung verlangt von uns Landwirten das Düngen nach sogenannten Düngebedarfswerten. Dabei ist die Grundformel im Wesentlichen: Ertrag mal Entzugsfaktor minus Nmin = Düngebedarfswert. In den roten Gebieten werden dann noch einmal 20% pauschal abgezogen. Und das soll für ALLE Felder in Deutschland gelten. Das ist ein Vorgehen aus der Steinzeit der Agronomie. Wie wir gleich sehen werden, funktioniert dieses Vorgehen nicht einmal auf einem einzelnen Feld.

 

Lösungsansätze

Aber kommen wir zum aktuell Notwendigen. Und das ist die Frage, wie wir damit umgehen.

Lösung Nr. 1: Man versucht sich sachlogisch mit dem Gesetzgeber auseinanderzusetzen und das Gesetz zu ändern. Ernsthafte Versuche hat es dazu recht viele gegeben. Mutig und engagiert haben sich sowohl einzelne Landwirte als auch Verbünde und Verbände dagegen zu Wehr gesetzt. Der Glaube an Sachlogik, handfeste Beweise und Gutachten verhallten ungehört in der Politik und wurden letztendlich von den Mühlen der Gerichte gemahlen. Vielleicht gibt es sogar hier und da einen Etappensieg, allerdings ist die Schlacht auf breiter Front verloren gegangen.

Lösung Nr. 2: Man umgeht die Reglementierungen indem man sich nicht daran hält, aber die Nachweise auf Papier möglichst rechtskonform ausfüllt. Das ist sicherlich eine recht pragmatische Lösung, beseitigt aber das Problem langfristig nicht.

Lösung Nr. 3: Man versucht den Reglementierungen möglichst die wirtschaftliche Spitze zu nehmen, indem man pflanzenbaulich clever reagiert. Gleich vorweg, in Gebieten mit extrem hoher Tierkonzentration wird es nicht ohne wirtschaftliche Schäden abgehen.

Pflanzenbauliche Grundlagen

Anhand eines 20-jährigen N-Steigerungsversuches (Lößstandort, Sachsen) in Winterweizen von Dr. Albert will ich Ihnen exemplarisch die Absurdität der Düngeverordnung herleiten. Zunächst die nackten Daten:

Ableitungen daraus

1. Zwischen dem optimalen Ertrag und er dazugehörigen Düngungshöhe besteht keine feste Beziehung über die Zeit. Die Bemessung der Düngungshöhe über ein Bilanzierungsschema ist nachweislich falsch. Die Abweichung der optimalen Düngungshöhe von einem theoretischen fixen Mittelwert liegt bei durchschnittlich +-70 kg N/ha. In unserem Beispiel liegen die absoluten Schwankungen der jährlichen N-Optima zwischen 60 und 245 kg N/ha. Das ist keine neue Erkenntnis. Das Wissen dazu ist seit 50 Jahren bekannt. 

2. Der in einem Jahr zu erwartende Ertrag ist weder für das Feld noch für die Teilfläche zum Zeitpunkt der Düngung bekannt. In unserem Beispiel liegt der optimale Ertrag zwischen 65 und 121 dt/ha. Alle Ansätze zur Ertragsschätzung aufgrund von historischen Ertragsdaten und zusätzlicher Informationen waren nicht zielführend. Es gibt weltweit kein Verfahren, welches den Ertrag mit hinreichender Genauigkeit vorhersagen kann. Wir bilanzieren bei der Düngebedarfsberechnung mit fiktiven Zahlen. 

→ Daraus folgt: Wenn Sie sich an die DVO halten und nach starren Vorgaben düngen, werden Sie entweder Dünger verschwenden oder Ertrag verlieren. Ob Sie mehr auf der Seite des Dünger Verschwendens oder Ertrag Verlierens sind, hängt immer vom Einzelfall ab und lässt sich nicht vorhersagen. Fakt ist, die guten Standorte leiden weniger unter Ertragsverlust als die schwachen Standorte. Ein ungünstigerer Standort und rotes Gebiet ist die schlechteste Kombination.

3. Es gibt keine feste Beziehung zwischen Nmin und der Höhe der optimalen Düngung. Die optimale N-Düngungshöhe in Abhängigkeit der Nmin-Werte schwankt zwischen +/- 50 kg N/ha, also einem 100 kg-Korridor, um einen theoretischen Mittelwert. Abgesehen davon, ist der theoretische Mittelwert feldspezifisch und gar nicht in der Praxis feststellbar.

→ Daraus folgt: Nmin-Untersuchungen zur optimalen Düngung sind rausgeworfenes Geld. Diesen Auswand sollte kann man sich sparen. 

4. Es gibt keine Beziehung zwischen dem Nmin-Angebot des Bodens nach Winter und der späteren Mineralisation (Grundertrag mal 2,5 kg N/dt minus Nmin). Man kann also nicht von Nmin auf die Mineralisation schlussfolgern. Und zuallerletzt, die Nmin Werte sind kleinräumig extrem variabel. Eine Mischprobe von 10 ha beruhigt vielleicht den Kontrolleur oder das Gewissen hat aber nichts mit Pflanzenbau und Düngung zu tun.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Düngeverordnung keine naturwissenschaftliche Basis hat. Es ist eine rein willkürliche Verordnung.

Offensichtliche Auswirkungen

1. Betriebe mit organischen Dünger sind in der N-Bilanz generell schlechter gestellt als reine Marktfruchtbetriebe. Die flächenungebundene Tierhaltung ab etwa 1,5 GV/ha muss die anfallenden Nährstoffe aus der Region herausfahren. Das bedeutet das Aus für viele kleinere Betriebe. Betriebe mit einem Viehbesatz zwischen 0,5 und 1,5 GV/ha können zunehmend weniger optimale Erträge erreichen. Ursache dafür ist die restriktive Handhabung der N-Bilanz und die geringere N-Effizienz der organischen gegenüber der mineralischen Dünger.

2. Reine Ackerbaubetriebe auf besseren Standorten kommen zurecht, wenn Sie in der Lage sind, eine hohe N-Verwertung des zugeführten Düngers zu gewährleisten. Die Bilanzen gehen tendenziell gegen Null und in den negativen Bereich hinein. Auf schwachen Standorten werden die Bilanzen schneller negativ. Es setzt kurz- bzw. mittelfristig eine Abwärtsspirale ein. 

3. In den roten Gebieten geht dieser Prozess schneller und radikaler vonstatten. 

4. Speziell die roten Gebiete stehen vor einem Scheideweg. Entweder man extensiviert, notfalls bis hin zum ökologischen Landbau, mit der Gefahr, bei den gegenwärtigen Preisen seine wirtschaftliche Selbstständigkeit zu verlieren. Man wird noch stärker von den staatlichen Beihilfen abhängig als vorher. Oder, man geht den Weg in eine neue (alte) Form des Ackerbaus.

Neue Form des Ackerbaus unter scharfen N-Restriktionen

1. Gewöhnen Sie sich an, nur noch nach tatsächlichen N-Bedarf, anstelle eines starren Kochrezeptes, zu Düngen! Dafür benötigen Sie vor allem schnell wirksame und verlustarme Düngerformen. 

2. Teilen Sie unbedingt die Gesamtmengen auf! Jede Gabenteilung bringt ein paar Prozent höhere N-Effizienz. Faustzahl: Eine Gesamtmenge in zwei Gaben zu splitten, bringt etwa 10% mehr N-Effizienz. Bei limitierten Gesamt-N-Mengen ist die Höhe des Ertragszuwachses definitiv größer als die Kosten der zusätzlichen Überfahrt.

3. Düngen Sie die Teilflächen ab sofort mit dem N-Sensor aus! Somit bringen Sie den Dünger dorthin, wo er den höchsten Ertragszuwachs je kg N erzeugen kann. Vor allem dann, wenn Sie generell unter dem N-Optimum des Schlages bleiben müssen. Setzen Sie den N-Sensor auch bei den Sommerungen ein! Teilen Sie die Gesamt-Düngermenge in zwei Gaben auf bei Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben und Sommergetreide.

Allein mit diesen Maßnahmen gewinnen Sie in etwa 20-30% zusätzliche N-Effizienz!

4. Bringen Sie, wenn möglich, nicht mehr als 50% der benötigten Gesamt-N-Menge als organischen Dünger konstant aus! Die verbleibenden 50% müssen mineralisch und mit schnell wirksamen Düngeformen auf den Teilflächen nachgesteuert werden. 

5. Versuchen Sie, wenn möglich, die Fruchtfolge weiter zu stellen! Vermeiden Sie den Anbau von Weizen nach Weizen! 

6. Pflügen Sie wo immer es sich anbietet! Flachere und reduzierte Bodenbearbeitung führt auf den meisten Standorten zu einer höheren Lagerungsdichte, damit zu einem höheren Durchdingungswiederstand der Wurzeln, zu einer Abnahme des Grobporenvolumens, zu einer langsameren Erwärmung im Frühjahr, zu einer geringeren und späteren N-Mineralisation und damit zu einem höheren N-Mineraldüngerbedarf. 

7. Erhöhen Sie die N-Effizienz indem Sie Kalk, Phosphor, Kalium und Magnesium teilflächenspezifisch düngen und im Optimum halten! 

Wenn Sie diese Vorschläge konsequent umsetzen, können Sie unter den Bedingungen der DVO und speziell in den roten Gebieten den größten Teil der wirtschaftlichen Verluste kompensieren.

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