Begegnen Sie der Düngeverordnung mit einem intelligenten Verfahren! | 23.05.2019

Erst seit 2017 gilt die novellierte Düngeverordnung (DüV). Trotzdem werden bereits Konturen einer Verschärfung im Frühjahr 2020 ersichtlich. In die aktuelle Fassung wurden zwei große rote Linien eingezogen: die Düngebedarfsermittlung (DBE) und die N-Bilanz. Das praktische Befolgen einer 1:1-Umsetzung der DBE wird derzeit (noch) nicht auf dem Einzelfeld kontrolliert. Man kann jedoch davon ausgehen, dass sich dies zeitnah ändern wird.
Was bedeutet es, wenn man die aktuellen Vorgaben auf jedem Feld einhält?
Wenn auf jedem Feld nur das gedüngt wird oder werden soll, was die DBE ergibt, dann...
- sind optimale Erträge in mindestens 50% der Fälle nicht mehr erzielbar,
- werden agronomisch sinnvolle Entscheidungen durch eine Art sozialistische Planwirtschaft ersetzt,
- müssten wirtschaftliche Schäden in Kauf genommen werden.
Über die Möglichkeiten, wie Sie dies abfedern können, lesen Sie hier.