Ackerbauliche Fördermaßnahme FAKT 3

Precision Farming für Baden-Württemberg

Precision Farming steht u. a. für eine teilflächenspezifische Mineraldüngung mit Hilfe von Sensorsystemen. Berücksichtigt wird die Heterogenität des Bodens und des Pflanzenbestandes auf demselben Schlag. So trägt Precision Farming zu einem umweltgerechten und ressourcenschonenden Pflanzenbau bei.

Ziel der Maßnahme ist es, schwerpunktmäßig zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie den möglichen Eintrag von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Oberflächengewässer weiter zu reduzieren.

Durch den Einsatz von optischen Pflanzensensoren, durch die Analyse der Phosphatgehalte im Boden und durch die Erfassung von Unterschieden in der Phosphatversorgung des Schlages wird eine genauere, teilflächenspezifische Ermittlung des Düngebedarfs möglich. Damit wird sowohl ein effizienterer Einsatz der Düngemittel als auch eine gewässerschonende Bewirtschaftung gewährleistet. Teilflächen mit hohem Ertragspotenzial und geringer Nährstoffversorgung werden bedarfsgerecht gedüngt und Teilflächen mit geringem Ertragspotenzial wie z. B. verdichtete Böden oder das Vorgewende werden nicht überdüngt. Darüber hinaus werden Fehlstellen und Überlappungen vermieden.

Damit bietet Precision Farming mit dem teilflächenspezifischen Einsatz von Düngemitteln sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile.

Fördermaßnahme FAKT 3 - Precision Farming

Ausgleichsleistung: Järhlich 80 €/ha

Fördervoraussetzungen und Auflagen
Anwendung von Precision Farming als Paket mit den Maßnahmen:

  1. Stickstoffdüngung mit N-Sensor,
  2. Phosphat-Grunddüngung,
  3. Ermittlung des Phosphat-Düngebedarfs.

Hinweise
Als Nachweis der Durchführung sind die Düngebedarfser­mitt­lung sowie der Ausdruck der digital erfassten Ausbrin­gungs­karte erforderlich.

1. Stickstoffdüngung mit dem N-Sensor
Die sensorgestützte Ausbringung von N-haltigen Mineral­düngern wird für den Einsatz in Getreide, Raps, Mais und Kartoffeln gefördert.

2. Bodengehaltezur Er­mitt­lung des Phosphat-Düngebedarfs
Als Nachweis der Durchführung dieser Teilmaßnahme sind die Analysenergebnisse und der Ausdruck der erstellten Nährstoffkarte erforder­lich.

3. Phosphat-Grunddüngung
Die Phosphatdüngung hat gemäß dem ermittelten Dünge­bedarf zu erfolgen, d.h. in Gehaltsklasse E keine Düngung (organisch und mineralisch).

Offizielle Informationen zu FAKT3

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Stickstoffdüngung mit dem N-Sensor

Die sensorgestützte Ausbringung von N-haltigen Mineraldüngern wird für den Einsatz in Getreide, Raps, Mais und Kartoffeln gefördert. Diese Düngung mittels Pflanzensensoren muss nach dem Bestandsschluss der Kulturen, d. h. bei Getreide ab der zweiten Stickstoffgabe zum Schossen erfolgen.

Bei Mais und Kartoffeln darf nur die Hälfte der N-Düngebedarfsmenge als Startgabe ausgebracht werden. Die zweite, sensorgestützte N-Düngung erfolgt bei Mais zum 8-10-Blattstadium und bei Kartoffeln zum Reihenschluss. Sensormessungen und Düngung werden als „Online-Verfahren“ in einem Arbeitsschritt erledigt. Der am Schlepper montierte Sensor misst genau definierte Frequenzen aus dem sichtbaren grünen oder roten Licht sowie aus dem nahinfraroten Bereich. Aus diesen Messungen wird ein Vegetationsindex errechnet, der mit der Stickstoffversorgung oder der Biomasse des Bestandes korreliert. Die optimale N-Düngemenge wird berechnet und vom Düngerstreuer teilflächenspezifisch ausgebracht. Vor einer Überfahrt müssen die Sensoren kalibriert werden. Je nach Sensortyp sind bereits fruchtartspezifische Regelfunktionen hinterlegt und müssen nur ausgewählt oder aber vom Nutzer selbst erstellt werden. Es ist darauf zu achten, dass die nach Düngeverordnung ermittelten N-Düngermengen nicht überschritten werden.

Außer dem „Online-Verfahren“ sind auch „Offline-Verfahren“ mit zuvor erstellten Streukarten und das Verfahren „Online mit Map-Overlay“ förderfähig. Grundlage dafür sind sogenannte Er- tragspotenzialkarten, die aus Basiskarten wie Nährstoff-, Ertrags-, Boden- oder langjährigen Satellitendaten erstellt werden. Beim „Offline-Verfahren“ werden während der Überfahrt Messwerte mit dem Sensor erfasst, die später als Basis für die Berechnung von Sollwertkarten verwendet werden. Erst in einem weiteren Schritt erfolgt die Düngung nach der berechneten Karte. Beim „Online mit Map-Overlay“-Verfahren erfolgt die Verrechnung der Sensordaten mit Ertragspotenzialkarten während der Über- fahrt des Schlages.

Der Vorteil dieser Verfahren besteht darin, dass durch Kombination der Sensorergebnisse mit zusätzlichen Schlaginformati- onen ertragsreduzierende Faktoren wie z. B. Bodenverdichtung, trockene Bereiche und mangelnde Grundnährstoffversorgung mit berücksichtigt und diese Stellen nicht auf Grund eines niedrigen Sensorwertes überdüngt werden. Die Erstellung der georeferenzierten Karten kann von einem Dienstleister übernommen werden.

Als Nachweis der Durchführung dieser Teilmaßnahme sind die Schlagbilanz und die Düngebedarfsermittlung sowie der Ausdruck der digital erfassten Ausbringungskarte erforderlich. Dem Ausdruck können die Einsatzdaten, die Schlaggröße und die Umrisse des Schlages entnommen werden, auf dem die Teilmaßnahme durchgeführt worden ist..

Phosphat-Grunddüngung

Für die Ermittlung des Phosphat-Düngebedarfs ist eine teilflächenspezifische Kartierung der Phosphatgehalte im Oberboden des Schlages erforderlich. Voraussetzung dafür ist die Erfassung der Bodenunterschiede innerhalb des Schlages. Dazu werden Bodenproben mind. im 1-Hektar-Raster gezogen (also z. B. 10 Mischproben auf einem 10-ha-Schlag), wobei die Beprobungspunkte georeferenziert sein müssen. Als Be- probungsschema ist eine anerkannte starre Rasterbeprobung (meist diagonal oder im Zickzackschema) oder eine Selektivbeprobung (dynamisches Raster) möglich.

Liegen digitale Vorinformationen in Form von Ertragskarten, Bodenkarten (Reichsbodenschätzung, Leitfähigkeitsmessung z. B. mit dem EM-38-Scanner oder vergleichbare Bodenkarten) oder für diesen Zweck geeignete Fernerkundungsdaten vor, sollten diese für eine Selektivbeprobung genutzt werden.

Auf Grund dieser Karten können die Proben gezielt innerhalb gleichartiger Boden- oder Ertragsklassen gezogen werden. Als Nachweis der Durchführung dieser Teilmaßnahme sind die Analysenergebnisse und der Ausdruck der erstellten Nährstoffkarte erforderlich. Dem Ausdruck können die ermittelten Bodenklassen, die Schlaggröße und die Umrisse des Schlages entnommen werden, auf dem die Teilmaßnahme durchgeführt worden ist.

Auf der Basis der Nährstoffkarte wird der P-Düngebedarf teilflächenspezifisch berechnet und daraus eine Applikationskarte erstellt. Nach den Angaben dieser Karte wird die Phosphatdüngermenge als Mineraldünger teilflächenspezifisch ausgebracht.

Als Nachweis der Durchführung dieser Teilmaßnahme sind die Düngebedarfsermittlung sowie der Ausdruck der digital erfassten Ausbringungskarte erforderlich. Dem Ausdruck können die Einsatzdaten, die Schlaggröße und die Umrisse des Schlages entnommen werden, auf dem die Teilmaßnahme durchgeführt worden ist.

Die Phosphatdüngung hat gemäß dem ermittelten Düngebedarf zu erfolgen, d. h. in Gehaltsklasse E keine Düngung (organisch und mineralisch).

Die Maßnahme Precision Farming wird nur im Paket mit den drei beschriebenen Teilmaßnahmen angeboten. Das heißt auf Schlägen, auf denen die Pflanzensensoren eingesetzt werden, ist auch eine teilflächenspezifische Kartierung der Phosphatgehalte im Oberboden erforderlich. Die Vorgaben der Düngeverordnung müssen eingehalten werden.

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Wir beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten von FAKT 3

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Timo Roehl

T: +49 160 7071879
E-Mail

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